Zudem liesse sich der Lärm mit einer Wand reduzieren. In der Stellungnahme vom 9. April 2019 teilte die Gemeinde mit, an ihrer Auffassung, wonach die Baubewilligung zu bestätigen sei, habe sich nichts geändert. Mit Schreiben vom 11. April 2019 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden 1 bis 3 die Kostennote ein. Er teilte ausserdem mit, die Beschwerdeführenden 1 bis 3 hätten ihm das Mandat entzogen. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und