5. Mit Schreiben vom 7. März 2019 nahm das AWI Stellung zu den Fragen und der Kritik der Beschwerdeführenden 1 bis 3 zum Lärmbericht des AWI vom 17. Dezember 2018. Mit Schreiben vom 10. Februar 2019, eingegangen bei der BVE am 12. März 2019, ersuchte der Beschwerdegegner die BVE, den geplanten Bau zur Verbesserung des Lärmschutzes zu genehmigen. Zudem reichte er einen Sicherheitsnachweis für Elektroinstallationen (SiNa) ein. Zu den Auflagen äusserte sich der Beschwerdegegner nicht. Mit undatierter Eingabe, eingegangen bei der BVE am 5. April 2019, teilten die Beschwerdeführenden 2 und 3 mit, ihre Beteiligung am Verfahren sei erloschen.