Mit Instruktionsverfügung vom 28. Februar 2019 stellte das Rechtsamt in Aussicht, den Bauentscheid mit Lärmschutzauflagen zu ergänzen. Es bat das AWI ausserdem um Beantwortung zusätzlicher Fragen zum Lärm. Gleichzeitig erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zu den Auflagen und zum Verfahren zu äussern. Von dieser Möglichkeit machten die Verfahrensbeteiligten Gebrauch.