4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Danach holte es beim Amt für Berner Wirtschaft (neu: Amt für Wirtschaft und Immissionsschutz; AWI) einen Bericht zur Luftreinhaltung und zum Lärm ein. Die Beschwerdeführenden 1 bis 3 liessen sich in der Folge anwaltlich vertreten. In der Stellungnahme vom 17. Januar 2019 beantragen sie erneut die Aufhebung des Bauentscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Zudem verlangen sie neue Lärmmessungen. Mit Instruktionsverfügung vom 28. Februar 2019 stellte das Rechtsamt in Aussicht, den Bauentscheid mit Lärmschutzauflagen zu ergänzen.