2. In der Folge splittete die Gemeinde das Bauvorhaben auf. Mit Teilbauentscheid vom 19. September 2018 erteilte die Gemeinde Roggwil (BE) dem Beschwerdegegner die Baubewilligung für zwei Unterstände für eine Holzbearbeitungsmaschine (Fräse und Spaltmaschine), eine Abgrabung für ein ca. 50 m2 grosses Holzlager sowie einen ca. 21 m2 grossen Lagerplatz für 12 bis 18 "Big-Packs" mit Brennholz. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 3 sowie Herr A.________ sel. am 6. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein.