Zudem verlangte die RBS, dass die Versickerungsanlage, die in der Bauverbotszone entlang der RBS -Bahnstrecke vorgesehen ist,34 verschoben und ein detailliertes neues Entwässerungskonzept vorgelegt wird.35 Der neue Standort der Versickerungsanlage und die Entwässerung des Bauvorhabens müssten auch im Baubewilligungsverfahren beurteilt werden. Auf den vorliegenden Projektplänen ist für die Versickerungsanlage noch kein neuer Standort vorgesehen. 34 Plan Situation Werkleitungen vom 31.01.2018