c) In Zusammenhang mit der Erschliessung war im vorliegenden Verfahren unter anderem die Breite des E.________wegs umstritten. Werden die Grundstücksgrenzen über das Orthofoto gelegt, scheint sich der Garten der Parzelle Nr. I.________ bei der 29 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) RA Nr. 110/2018/136 16 Kurve auf die Strassenparzelle E.________weg zu erstrecken.30 Dies ist von der Gemeinde zu überprüfen.