Verkehrsrechtliche Abklärungen sind mit erheblichem Aufwand verbunden, der sich nicht rechtfertigt, wenn der geplante Neubau aus anderen Gründen nicht bewilligungsfähig ist. Die entsprechenden Beweisanträge (Augenschein, Fachbericht des kantonalen Tiefbauamts zur Erschliessung und Verkehrssicherheit bzw. Verkehrsgutachten) werden abgewiesen. Da die Baubewilligung aufgehoben wird, brauchen die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden nicht behandelt zu werden. Im Hinblick auf ein weiteres Bauprojekt erfolgen nachstehend lediglich Hinweise.