Weil sich das Vorhaben nicht als bewilligungsfähig erweist, erübrigt sich die Behandlung dieser Fragen. Ob eine bestehende Erschliessung für ein neues Bauvorhaben genügend ist, beurteilt sich in Bezug auf das konkrete Projekt und hängt namentlich von der Nutzung und dem damit verbundenen Mehrverkehr ab. Massgebend ist auch, wie der Strassenanschluss und allfällige Aussenparkplätze ausgestaltet werden. Verkehrsrechtliche Abklärungen sind mit erheblichem Aufwand verbunden, der sich nicht rechtfertigt, wenn der geplante Neubau aus anderen Gründen nicht bewilligungsfähig ist.