j) Das Bauvorhaben wäre im Übrigen auch aus einem anderen Grund nicht bewilligungsfähig. Beim bewilligten Projekt ging die BVE davon aus, dass die Einstellhalle bei der Gebäudehöhe zu berücksichtigen ist, da die Gebäudeversetzung weniger als 2 m betrug. Mit der am 6. März 2019 eingereichten Projektänderung wurde die Aussenmauer der Einstellhalle auf den Strassenabstand von 3,6 m zurückversetzt. Östlich vor der Einstellhalle ist nun eine als "Stützmauer" bezeichnete Mauer vorgesehen, die mit ihren Schmalseiten an die Einstellhalle anschliesst. Es entsteht eine Art 1,6 m breite "Wanne", die bis auf die Höhe des Gartens aufgefüllt werden soll.