Fassade Ost" und "Fassade West" ist dargestellt, dass das natürliche Terrain im südlichen Parzellenteil tiefer lag. Nicht nachvollziehbar ist daher, dass beim Plan "Fassade Süd" das rekonstruierte und das bestehende Terrain auf gleicher Höhe eingetragen werden. Die Gebäudehöhe ist bei der Südfassade somit überschritten. Die Baubewilligung wurde zu Unrecht erteilt und ist aufzuheben.