Während das bestehende Wohngebäude (ohne Garagenvorbau) ungefähr einen Abstand von 6 m zum E.________weg einhält, würde das geplante Mehrfamilienhaus bis 3,6 m an die Strasse heranreichen. In diesem vorderen Bereich war das natürliche Gelände auf der gesamten Parzellenbreite abfallend. Der südlichste Teil des Bauvorhabens liegt somit im Bereich des früheren Hanges. Beim Schnitt A-A, der ungefähr 1 m westlich der Fassadenmitte durchläuft, ist ersichtlich, dass die Gebäudehöhe bei der Südfassade überschritten wird. Auch auf den Fassadenplänen "Abwicklung Fassade Ost" und "Fassade West" ist dargestellt, dass das natürliche Terrain im südlichen Parzellenteil tiefer lag.