h) Daraus ergibt sich Folgendes: Das bestehende Gebäude wurde vor rund 85 Jahren erstellt. Für die Bebaubarkeit des Grundstücks musste das Terrain weder angehoben noch abgegraben werden. Das heute bestehende Haus konnte auf dem mehr oder weniger flachen Teil der Parzelle errichtet werden. Die Stützmauern stehen vermutlich teilweise in Zusammenhang mit der Absenkung des E.________wegs; es wäre aber nicht notwendig gewesen, so hohe Stützmauern zu erstellen. Die Stützmauern gegenüber dem E.________weg dienten offenbar dazu, den gesamten südlichen Gartenbereich auf die Höhe des Garagendachs anzuheben. Zum E.________weg hin wurde das Terrain zum Zweck der Umgebungsgestaltung aufgefüllt.