O.________, L.________ und D.________ auf einer ähnlichen Höhe (ca. 529 m ü.M.). Auch das westlich an die Bahnlinie angrenzende Gebiet (Parzelle Nr. P.________) liegt zunächst auf gleicher Höhe und fällt anschliessend leicht ab. In Nord-Süd-Richtung fällt das Gelände im Gebiet um den E.________weg hingegen deutlich ab. Im nördlichsten Bereich der Parzelle Nr. D.________ liegt das heutige Terrain auf rund 528 m ü.M., es steigt zum Haus hin auf rund 529 m ü.M. an und fällt schliesslich gegen Süden ab. Im Gebiet südlich des E.________wegs liegt das Niveau auf rund 524 m ü.M. (gemessen auf der Parzelle Nr. H.________).