Im "Nachweis" des Beschwerdegegners werden die Höhenkoten bei der Aufweitung des E.________wegs (Ecke der Parzelle Nr. L.________) und an der Südfassade des bestehenden Wohnhauses auf Parzelle Nr. D.________ mit 529 m. ü.M. angegeben, auf dem Gelände westlich der Bahngleise und -bauten liegen sie auf 528,7 m ü.M. Gegen Westen fällt das Gelände weiter leicht ab.22 Ähnliche Werte zeigen auch die LIDAR-Daten. Wird der West-Ost-Querschnitt etwas weiter nördlich über die Parzellen Nrn. O.________, L.________ und D.________ bis auf die Parzelle Nr. P.________ westlich der Bahnlinie gezogen, liegt das Terrain der Parzellen Nrn. O.________, L.______