Im unteren Bereich schwäche sich das Gefälle ab.18 f) Der vom Beschwerdegegner rekonstruierte natürliche Geländeverlauf im "Nachweis" wurde nicht durch ein unabhängiges Geometerbüro verfasst und stellt keine umfassende Geländerekonstruktion dar. Die G.________ Ingenieure AG bestätigte darin lediglich, dass ihr keine historischen Geländemodelle bekannt seien, die Auskunft über das gewachsene Terrain im Bereich der Bauparzelle geben könnten. Sie erachtet den durch die M.________ Architekten AG rekonstruierten Geländeverlauf aber als plausibel.19