machen. Das Verwaltungsgericht erwog, in der Stadt Bern prägten Plateaubildungen und Stützmauern das Bild der vor mehr als 100 Jahren entstandenen bernischen Quartiere an Hanglage. Man habe Häuser gebaut, die auf einer flachen Unterlage zu stehen kommen mussten. Früher seien die technischen Möglichkeiten des Bauens am Hang eingeschränkt gewesen. Die neu entstandene Oberfläche sei dazu bestimmt gewesen, Ausgangspunkt künftiger Bauten und ihrer Höhenbestimmung zu sein. Solche historischen Aufschüttungen würden regelmässig als Teil des gewachsenen Terrains empfunden.