Das heutige Haus sei auf dem gewachsenen Terrain gebaut worden; bautechnisch wäre es kaum möglich gewesen, das Haus auf aufgeschüttetem Terrain zu erstellen. Auf der Bauparzelle seien lediglich kleinere Hinterfüllungen vorgenommen worden.11 11 Eingabe vom 3.06.2019 und "Nachweis zum natürlichen Geländeverlauf gemäss Art. 97", Beilage zur Eingabe des Beschwerdegegners vom 6.03.2019, S. 2, im Folgenden "Nachweis" RA Nr. 110/2018/136 8