Für den Bahnübergang sei auch eine Anpassung des Terrains beim E.________weg erfolgt. Im Bereich der Liegenschaft Nr. 8 liege der E.________weg daher bedeutend tiefer als das ursprünglich gewachsene Terrain. Sie erachte den von der Bauherrschaft gewählten Referenzpunkt zur Messung der Höhenmasse als plausibel. Jedenfalls sei es wahrscheinlicher, dass das gewachsene Terrain beim Referenzpunkt des Bauvorhabens (Höhenkote 529.0) liege, als dass es auf der Höhenkote des E.________wegs liege.