c) Die Gemeinde erklärte, die Bauakten für das 1932 erstellte Wohnhaus seien im Archiv nicht mehr vorhanden. Die Überprüfung der vorhandenen Baubewilligungsdossiers der Nachbargebäude hätten keine Hinweise auf das gewachsene Terrain ergeben. Sie gehe davon aus, dass der natürliche Verlauf des gewachsenen Terrains ursprünglich etwa auf der heutigen Höhenkurve der Unterkante des ersten Vollgeschosses der bestehenden Liegenschaft E.________weg 8 verlaufen sei. Mit dem Bau der Eisenbahnstrecke Bern- Solothurn sei erstmals in das gewachsene Terrain eingegriffen worden. Für den Bahnübergang sei auch eine Anpassung des Terrains beim E.________weg erfolgt.