Das Baureglement verweist für die Definition des gewachsenen Bodens auf aArt. 97 BauV8, der in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der BMBV9 aufgehoben wurde. Die BMBV vereinheitlicht die Messweise und enthält verbindliche Bestimmungen zur Gebäudehöhe und zum massgebenden Terrain (Art. 1 und 14 BMBV). Da die Gemeinde Urtenen-Schönbühl ihre baurechtliche Grundordnung noch nicht an die Bestimmungen der BMBV angepasst hat, bleibt aArt. 97 BauV vorliegend anwendbar (vgl. Art. 34 Abs. 1 BMBV).10 Der frühere Art. 97 BauV lautet ‒ soweit hier interessierend ‒ wie folgt: 1 Wo die Bauhöhe ab gewachsenem Boden zu messen ist, gilt als solcher das Terrain,