Ausserdem prüfte die BVE die Einhaltung der reglementarischen Gebäudehöhe von Amtes wegen, was auch die Frage des massgebenden Terrains einschloss. Die Beschwerdeführenden waren befugt, sich im Beschwerdeverfahren auch zu diesen Punkten zu äussern. Gegen die Projektänderungen des Beschwerdegegners konnten neue Rügen vorgebracht werden.