40 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeführenden sind als Nachbarn durch das Bauvorhaben in eigenen 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2018/136 5 schutzwürdigen Interessen betroffen. Sie sind durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.