7. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu den Projektänderungen und den Eingaben zu äussern. Davon machten der Beschwerdegegner und die Beschwerdeführenden je mit Eingaben vom 9. April 2019 Gebrauch. Der Beschwerdegegner äusserte sich zudem mit Eingabe vom 3. Juni 2019. 8. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen