6. Das Rechtsamt stellte den Beteiligten die Projektänderung vorerst zur Kenntnis zu. Es führte dazu aus, dass es aufgrund der aktuell bestehenden hohen Stützmauern eine frühere Terrainveränderung als wahrscheinlich erachte. Der Beschwerdegegner wurde gebeten, auf den Plänen das fertige und gewachsene Terrain bis zur Strasse einzuzeichnen und für das gewachsene Terrain einen Nachweis zu erbringen. Gleichzeitig erhielt er Gelegenheit, bei der Einstellenausfahrt genügende Sichtweiten gegen Westen vorzusehen. Das Rechtsamt ersuchte die Gemeinde, die Baubewilligungsakten des bestehenden Gebäudes einzureichen.