5. Der Beschwerdegegner reichte am 9. Januar 2019 eine Projektänderung ein (bei der BVE eingegangen am 11. Januar 2019). Er führte aus, beim geänderten Projekt halte die südliche Umfassungsmauer der Einstellhalle den Strassenabstand von 3,6 m ein. Im Abstand von 2 m zur Strasse werde eine Stützmauer in das Vorland gesetzt. Die Bestimmung, wonach Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten bis zu max. 2/3 der Gebäudelänge nicht an die Gebäudehöhe angerechnet würden, sei eingehalten. Am 17. Januar 2019 reichte er den dazugehörenden "Vergleichsplan Einstellhalleneinfahrt" ein. Die Beschwerdeführenden reichten am 18. Januar 2019 eine Replik ein.