Eventualiter sei die Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen, namentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Erstellung eines verbindlichen Sicherheitskonzepts, beispielsweise Erstellung von Ausweichstellen, eines Wendeplatzes, von Ampeln usw.). Subeventualiter sei die Gemeinde im Fall der Erteilung der Baubewilligung anzuweisen, vor Umsetzung des Bauvorhabens geeignete Massnahmen zu treffen, namentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Erstellung eines verbindlichen Sicherheitskonzepts, beispielsweise Erstellung von Ausweichstellen, eines Wendeplatzes, von Ampeln usw.). Ihre RĂ¼gen betreffen insbesondere die Erschliessung und die Verkehrssicherheit.