2. Gegen diesen Bauentscheid reichten die Beschwerdeführenden am 4. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 4. September 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen, namentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Erstellung eines verbindlichen Sicherheitskonzepts, beispielsweise Erstellung von Ausweichstellen, eines Wendeplatzes, von Ampeln usw.).