I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 1. Februar 2018 bei der Gemeinde Urtenen- Schönbühl ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle mit neun Autoabstellplätzen auf der Parzelle Urtenen-Schönbühl Gbbl. Nr. D.________. Das Grundstück liegt in der Wohnzone 2-geschossig W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. RA Nr. 110/2018/136 2