ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2018/136 Bern, 20. Juni 2019 in der Beschwerdesache zwischen Beschwerdeführende 1 - 10 alle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt A.________ und Herrn B.________ Beschwerdegegner vertreten durch Herrn Rechtsanwalt C.________ sowie Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Urtenen-Schönbühl, Gemeindeverwaltung, Zentrumsplatz 8, Postfach, 3322 Schönbühl-Urtenen betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Urtenen-Schönbühl vom 4. September 2018 (Baugesuch Nr. 2018-002; Neubau Mehrfamilienhaus)