1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Müntschemier vom 23. August 2018 wird bestätigt. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen von Amtes wegen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 16 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21). RA Nr. 110/2018/135 10