die Gesamthöhe dieses Abschnitts beträgt – mit Ausnahme des gut 1.50 m hohen Pfostens – zwischen 1.06 und 1.14 m. Gut ein Fünftel (3.00 m) der ca. 14.50 m langen Einfriedung besteht sodann aus einer knapp 1.10 m hohen Betonmauer. Das ursprüngliche Gartentor wurde schliesslich durch ein neues ersetzt und dabei in seiner Position um knapp 7.00 m von Osten nach Westen versetzt.10 Angesichts der Art und des Umfangs der vorgenommenen Arbeiten kann vorliegend weder von Unterhalt bzw. einer zeitgemässen Erneuerung noch von einem blossen Umbau bzw. einer blossen Erweiterung der ursprünglichen Einfriedung 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 3 N. 1 und 3 ff.