c) Die ursprüngliche Einfriedung bestand aus einem oben und unten mittels Metallleisten gerahmten Maschendrahtzaun, der an mehreren Metallpfosten befestigt war. Letztere waren in einen bis zu ca. 0.17 m hohen Sockel einbetoniert.9 Die Gesamthöhe der ursprünglichen Einfriedung betrug gemäss Projektplan – mit Ausnahme eines gut 1.70 m hohen Pfostens – zwischen 0.86 und 1.04 m. Die umstrittene Einfriedung besteht nun grösstenteils aus einem an mehreren Posten befestigten Gittermattenzaun, der auf einem gemäss Projektplan bis zu 0.43 m hohen Betonsockel steht; die Gesamthöhe dieses Abschnitts beträgt – mit Ausnahme des gut 1.50 m hohen Pfostens – zwischen 1.06 und 1.14 m.