1. Mit Verfügung vom 3. Mai 2018 forderte die Gemeinde Müntschemier die Beschwerdeführenden auf, die entlang der südlichen Grenze ihrer Parzelle Müntschemier Grundbuchblatt Nr. D.________ erstellte Einfriedung bis zum 30. Juni 2018 abzureissen; gleichzeitig wurde den Beschwerdeführenden das Recht eingeräumt, den vorherigen Zustand – mithin die ursprüngliche Einfriedung – wiederherzustellen. Für den Fall der Nichtbefolgung wurde die Ersatzvornahme angedroht. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. Juni 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein.