und Raumordnung am 21. Dezember 1999. 8 Vgl. Protokoll vom 1. September 1999 der Einspracheverhandlung zur Revision der Ortsplanung. RA Nr. 110/2018/134 6 a) Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei nicht auf eine völlig unklare ZPP abzustellen. Die verschiedenen Eigentümer verfolgten unterschiedliche Interessen und es sei nicht möglich, einen gemeinsamen Nenner zu finden, um eine UeO zu erlassen.