Dies würde eine sorgfältig gestaltete Gesamtbebauung verunmöglichen. Es ist dementsprechend bereits fraglich, ob die Voraussetzungen, damit die Gemeinde vor dem Erlass der UeO der Bewilligung des Bauvorhabens zustimmen könnte, erfüllt wären. Diese Frage kann aber vorliegend offen bleiben; auch wenn ein Einzeldispens grundsätzlich möglich sein sollte, liegt es im Ermessen der Gemeinde, dem Bauvorhaben vor dem Erlass einer UeO zuzustimmen oder nicht. Es ist auf Grund der vorliegenden Situation nachvollziehbar, dass die Gemeinde für die weitere Planung den gesamten Perimeter der ZPP einbeziehen will.