Insbesondere da die kommunale Planungsautonomie betroffen ist, kommt der Gemeinde ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Gemeinde in ihrer Entscheidung völlig frei ist, denn sie darf insbesondere nicht willkürlich entscheiden und hat das Rechtsgleichheitsgebot, das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Pflicht zur Wahrung öffentlicher Interessen zu befolgen.6 c) Die Gemeinde Leuzigen ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild von nationaler Bedeutung erfasst. Die ZPP "D.________" liegt etwas ausserhalb des Dorfkerns von Leuzigen, in einem Tälchen mit Sägerei, Höfen und