Ein Einzeldispens sollte aber nur zurückhaltend gewährt werden. Er kommt für ein Bauvorhaben nur dann in Frage, wenn es einerseits der Grundordnung entspricht und andererseits im Hinblick auf die Besonderheiten, die zur Ausscheidung einer ZPP geführt haben, von untergeordneter Bedeutung ist. Dieser Weg sollte grundsätzlich nur dann gewählt werden, wenn das Gebiet bereits überbaut oder weitgehend überbaut ist und auf Grund der heterogenen Baustruktur keine Grundordnung erlassen werden konnte (zum Beispiel in alten Stadt- oder Dorfkernen).5