1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191). 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). RA Nr. 110/2018/134 3 2. Streitgegenstand a) Der Beschwerdeführer beantragt, das Baugesuch sei zu bewilligen, resp. es sei ein "normales" Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Es sei nicht auf die völlig unklare ZPP abzustellen, diese sei bei nächster Gelegenheit aufzuheben.