Mit Entscheid vom 30. August 2018 erteilte die Gemeinde Leuzigen dem Bauvorhaben den Bauabschlag mit der Begründung, das Bauvorhaben umfasse nur einen Teil der ZPP. Für eine weitere Planung müsse der gesamte Perimeter einbezogen werden. RA Nr. 110/2018/134 2 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 26. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 30. August 2018 und die Erteilung der Baubewilligung.