b) Die Beschwerdegegnerschaft hat der Beschwerdeführerin die Hälfte der Parteikosten von Fr. 7'066.40, ausmachend Fr. 3'533.20 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. RA Nr. 110/2018/133 26 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lyss, Bau + Planung, eingeschrieben - Amt für Wirtschaft und Immissionsschutz, Laupenstrasse 22, 3011 Bern, zur Kenntnis, A-Post