III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Ziffer 2.5 des Bauentscheids der Gemeinde Lyss vom 21. August 2018 wird wie folgt ergänzt: "Neue Ziffer 2.53: Das Aussengerät ist vor Inbetriebnahme der Anlage mit einer Schallschutzhaube oder Lärmschutzkabine zu versehen, die eine Schallreduktion von mindestens 4 dB(A) bewirkt." Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Lyss vom 21. August 2018 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen.