Auch ist die Massnahme der Beschwerdegegnerschaft in finanzieller Hinsicht zumutbar: Die Beschwerdegegnerschaft hat im Beschwerdeverfahren Gelegenheit erhalten, ohne grossen Aufwand ein leiseres Wärmepumpenmodell zu wählen. Von dieser kostengünstigeren Massnahme machte die Beschwerdegegnerschaft nicht Gebrauch. Für die zusätzlichen Kosten ist sie daher selber verantwortlich. Diese haben im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung im vorliegenden Fall eine untergeordnete Bedeutung.