zumutbarem Aufwand eine massgebliche Reduktion der Emissionen an der Quelle erreicht werden kann. Hier kann mit der Installation einer Schalldämmhaube oder Lärmschutzkabine dem Vorsorgeprinzip ebenfalls Rechnung getragen werden. Die Massnahme steht im öffentlichen Interesse und ist geeignet, den Lärm an der Quellemassgeblich zu reduzieren. Auch ist die Massnahme der Beschwerdegegnerschaft in finanzieller Hinsicht zumutbar: Die Beschwerdegegnerschaft hat im Beschwerdeverfahren Gelegenheit erhalten, ohne grossen Aufwand ein leiseres Wärmepumpenmodell zu wählen.