In diesem Punkt ist die Beschwerde somit begründet. Das Einholen von zusätzlichen Offerten für Schalldämmhauben hat hier keinen Einfluss auf die Verhältnismässigkeitsprüfung. Der diesbezügliche Antrag der Beschwerdeführerin wird daher abgewiesen. 51 Vgl. Ziff. 1.1 der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit (Version vom 20. September 2018); Ziff. 3 der Richtlinien