Wärmeerzeugungsanlagen gibt (z.B. Pelletheizung, Grundwasser-Wärmepumpe oder Erdsonden-Wärmepumpe). Deren Betrieb ist ebenfalls nachhaltig und ökologisch, führt in der Regel zu keinen Aussenlärmemissionen und ihr Wirkungsgrad ist besser als jener der Luft-Wasser-Wärmepumpen.51 Im vorliegenden Fall ist das öffentliche Interesse an der Installation einer Schallschutzmassnahme daher gewichtig. Sie dient der Lärmbekämpfung und stellt die Einhaltung der Lärmschutzgesetzgebung sicher. Das öffentliche Interesse überwiegt hier die finanziellen Nachteile, die der Beschwerdegegnerschaft durch die Installation einer Schallschutzmassnahme erwachsen, bei Weitem.