selber verantwortlich ist. Es stünde und steht ihr nämlich nach wie vor frei, ohne grossen finanziellen Aufwand eine leisere Anlage auszuwählen. Die Beschwerdegegnerschaft hat somit die finanziellen Nachteile, die ihr durch eine Schalldämmhaube oder Lärmschutzkabine erwachsen, in Kauf zu nehmen. Anders entschieden würde bedeuten, dass eine Bauherrschaft unter Berufung auf die jeweils kostenaufwendigste Massnahme das Vorsorgeprinzip unterlaufen könnte.