d) Wie in der Erwägung 8i ausgeführt, stünde hier der Beschwerdegegnerschaft mit der Wahl eines leiseren Wärmepumpenmodells eine kostengünstigere Massnahme zur Verfügung. Damit kann ohne grossen Aufwand eine wesentliche Emissionsreduktion an der Quelle erreicht werden. Die BVE hat der Beschwerdegegnerschaft mit Instruktionsverfügung vom 21. Dezember 2018 die Möglichkeit gewährt, ein um 4 bis 5 dB(A) leiseres Gerät zu wählen, das dem technologischen Fortschritt entspricht. Von dieser Möglichkeit hat die Beschwerdegegnerschaft jedoch, ohne dies näher zu begründen, im Beschwerdeverfahren nicht Gebrauch gemacht.