Damit würde der gerechnete Schalldruckpegel an den Immissionsorten im Bereich des Umgebungslärms liegen. Ausserdem sei bei der Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung zu berücksichtigen, dass die ökologische und nachhaltige Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe im öffentlichen Interesse liege. Auch die Gemeinde vertritt die Auffassung, die Installation einer Schalldämmhaube sei unverhältnismässig.