c) Weiter ist die wirtschaftliche Tragbarkeit der Massnahme zu prüfen. Die Beschwerdegegnerschaft ist der Meinung, eine Auflage zur Installation einer mehrere tausend Franken teuren Schallschutzmassnahme zur Reduktion eines bei offenem Fenster kaum wahrnehmbaren Geräusches mit der Lautstärke einer tickenden Uhr oder von leichtem Wind im Bereich des üblichen nächtlichen Umgebungslärms einer ruhigen 50 Vgl. Beilage 20 zur Eingabe vom 12. März 2019 der Beschwerdegegnerschaft in den Beschwerdeakten des Rechtsamts der BVE RA Nr. 110/2018/133 20